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„Sonderpädagogischer Förderbedarf" ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.“ (KMK 1994, S. 5–6).
Der sonderpädagogischer Förderbedarf wird immer in einem
bestimmten Bereich festgelegt:
-
Lernen
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ganzheitliche Entwicklung
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motorische Entwicklung
Wie geht man vor:
Wenn Sie vermuten oder wissen, dass Ihr Kind eine Beeinträchtigung hat, wenden Sie sich zunächst an einen Erzieher/eine Erzieherin der Kindertagesstätte. Gemeinsam werden Sie über sinnvolle Fördermöglichkeiten und Therapien beraten.
Sollten auch die Ansprechpartner die Vermutung haben, dass sonderpädagogischer Förderbedarf bestehen könnte, wenden Sie sich an die nächstgelegene Grundschule.
Die zuständige Grundschule kann die Erstellung eines Gutachtens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beantragen.
„Sonderpädagogischer Förderbedarf“ -Was ist das?
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