JEDES Kind hat das Recht auf eine Beschulung im allgemeinen Schulsystem (UN-Behindertenrechtskonvention).
Eltern von Förderkindern haben daher die Möglichkeit zu wählen,
ob ihr Kind an einer Förder- oder Schwerpunktschule unterrichtet wird.

Unsere Schwerpunktschule
Gemeinsam (er)leben wir
Inklusion