top of page

JEDES Kind hat das Recht auf eine Beschulung im allgemeinen Schulsystem (UN-Behindertenrechtskonvention).

Eltern von Förderkindern haben daher die Möglichkeit zu wählen,

ob ihr Kind an einer Förder- oder Schwerpunktschule unterrichtet wird.

Gemeinsam (er)leben wir Inklusion

Die Schwerpunktschule (SPS)

Schwerpunktschulen werden von Kindern

mit und ohne

sonderpädagogischen Förderbedarf

besucht.

Was ist...
Sonderpädagogischer Förderbedarf
bottom of page