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JEDES Kind hat das Recht auf eine Beschulung im allgemeinen Schulsystem (UN-Behindertenrechtskonvention).
Eltern von Förderkindern haben daher die Möglichkeit zu wählen,
ob ihr Kind an einer Förder- oder Schwerpunktschule unterrichtet wird.

Gemeinsam (er)leben wir Inklusion
Die Schwerpunktschule (SPS)
Schwerpunktschulen werden von Kindern
mit und ohne
sonderpädagogischen Förderbedarf
besucht.
Was ist...
Sonderpädagogischer Förderbedarf
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